Jahreshauptversammlung und Generalversammlung 2025

Am Freitag den 16.05.2025 finden im Schützenhaus in Griedel die Generalversammlung des Schützenverein 1976 Griedel e.V. statt sowie die Jahreshauptversammlung des . Informationen zu den Einladungen finden sich am Anschluß:

JHV des Förderverein für den Schützenverein 1976 Griedel e.V.

Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,
sehr geehrte Damen und Herren,

der Vorstand des Fördervereins möchte alle Mitglieder und Freunde des Vereins einladen, an der Jahreshauptversammlung teilzunehmen.

Die Jahreshauptversammlung findet am
Freitag, 16. Mai 2025 um 19:30 Uhr im Schützenhaus Griedel statt.

TAGESORDNUNG

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Jahresbericht des 1. Vorsitzenden
  3. Beschlussfassung über Anträge des Vorstandes
  4. Beschlussfassung über Anträge der Mitglieder, die mindestens 3 Tage vor der Jahreshauptversammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht sein müssen.
  5. Beschlussfassung über Anträge, die in der Jahreshauptversammlung gestellt werden und von den Mitgliedern mit einfacher Mehrheit für zulässig erklärt werden.
  6. Mitteilungen und Anfragen

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Boller
(1. Vorsitzender)

Generalversammlung des Schützenvereins 1976 Griedel e.V.

Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,

sehr geehrte Damen und Herren,

der Vorstand des Schützenvereins lädt hiermit zur Generalversammlung des Schützenvereins 1976 Griedel e.V. am

Freitag, 16. Mai 2025 um 20:00 Uhr im Schützenhaus Griedel ein.

TAGESORDNUNG

  1. Erföffnung und Begrüßung
  2. Totenehrung
  3. Ehrung und Proklamation der Königsfamilie
  4. Bericht der Schriftführerin
  5. Jahresbericht des 1. Vorsitzenden
  6. Jahresbericht des Schieß-, Jugendwartes
  7. Bericht des Kassenverwalterin
  8. Bericht der Kassenprüfer
  9. Aussprache über die Berichte
  10. Entlastung des Vorstandes
  11. Wahl eines Kassenprüfers
  12. Beschlussfassung über Anträge des Vorstandes
  13. Beschlussfassung über Anträge der Mitglieder, die mindestens 3 Tage vor der Generalversammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht sein müssen.
  14. Beschlussfassung über Anträge, die in der Generalversammlung gestellt werden und von den Mitgliedern mit einfacher Mehrheit für zulässig erklärt werden.
  15. Mitteilungen und Anfragen

Die Generalversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 1/5 der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Boller

(1. Vorsitzender)